»… die hohe Kunst des
Vorausdenkens.
Eine Sportart, die neben physischer Kondition das logische
Denken eines Schachspielers und die ruhige Hand eines
Konzertpianisten erfordert.«
Albert Einstein
über Billard
Hesse Rechtsanwälte GbR | Berck-sur-Mer-Straße 20 | 53604 Bad Honnef | Telefon +49 2224 9873751
Wenn Sie rechtlichen Beistand benötigen oder Fragen zu unseren Dienstleistungen haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite und freuen uns darauf, Sie kennenzulernen.
Kompetenz seit
1994
Qualifizierte Rechtsberatung zeichnet sich durch hohe fachliche und praktische Kompetenz, strategisches Denken, Zuverlässigkeit, individuelle und transparente Betreuung sowie Empathie aus. Ein starkes Vertrauensverhältnis und klare Kommunikation sind ebenso wichtig wie ein gut vernetzter Anwalt mit einer erfolgreichen Fallhistorie. Das trägt dazu bei, dass sich ein Mandant gut aufgehoben weiß und seine rechtlichen Anliegen optimal vertreten werden.
Mit umfassender juristischer Expertise und persönlichem Engagement steht unsere Sozietät seit 30 Jahren Rechtsuchenden zur Seite. Wir sind stolz darauf, zahlreiche Mandanten in vielfältigen Rechtsangelegenheiten erfolgreich vertreten zu haben.
Unsere Tätigkeitsschwerpunkte:
Familienrecht: Wir begleiten Sie einfühlsam und kompetent durch alle Belange des Familienrechts. Sei es bei Scheidungen, Unterhaltsfragen, Sorgerechtsstreitigkeiten oder Vermögensauseinandersetzungen – wir stehen Ihnen zur Seite und setzen uns für Ihre Interessen ein.
Strafverteidigung: In strafrechtlichen Angelegenheiten bieten wir Ihnen eine engagierte und erfahrene Verteidigung. Von der ersten Beratung über die aktive Verteidigung im Ermittlungsverfahren, in der Hauptverhandlung vor Gericht und falls erforderlich auch in der Revision – Ihr Recht ist unsere Mission.
Arbeitsrecht: Ob Arbeitnehmer oder Arbeitgeber, wir bieten Ihnen umfassende Beratung und Vertretung in allen arbeitsrechtlichen Fragen. Von der Gestaltung und Prüfung von Arbeitsverträgen über Kündigungsschutzverfahren bis hin zu Fragen des Betriebsverfassungsrechts.
Sozialrecht: Wir helfen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche im Bereich des Sozialrechts. Ob es um Rentenfragen, Arbeitslosengeld, Schwerbehindertenrecht oder andere sozialrechtliche Angelegenheiten geht – wir sind Ihre verlässlichen Ansprechpartner.
Versicherungsrecht: Im Versicherungsrecht vertreten wir Ihre Interessen gegenüber Versicherungsgesellschaften. Bei der Schadensregulierung und Streitigkeiten über Versicherungsleistungen kämpfen wir für Ihr Recht.
Unser Ansatz:
Unser Konzept ist eine individuelle, maßgeschneiderte Beratung, die auf Vertrauen und Verlässlichkeit basiert. Unsere Mandanten schätzen unsere langjährige Erfahrung und unser tiefes Verständnis der jeweiligen Rechtsgebiete. Durch kontinuierliche Weiterbildung und persönliche Betreuung gewährleisten wir höchste fachliche Qualität und eine erfolgreiche Vertretung Ihrer Interessen.
Team
Rechtsanwalt Stefan Hesse
Nach dem Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Bonn war Stefan Hesse in der Verwaltung des Deutschen Bundestages im Büro des Petitionsausschusses tätig. Hier verfasste er Beschlussvorlagen im Renten- und Unfallversicherungsrecht. Im anschließenden Referendariat war er u.a. im Büro des „Schalck-Untersuchungsausschusses“ mit Rechtsfragen für die parlamentarische Aufklärung der DDR-Devisenbeschaffung („KoKo“) befasst.
Seine anwaltliche Praxis ist auf die Beratung und Vertretung mittelständischer Unternehmen und privater Auftraggeber ausgerichtet. Daneben hat er zahlreiche Rechtsseminare als Repetitor zur Vorbereitung von Jurastudenten auf das Staatsexamen im Öffentlichen Recht, Arbeitsrecht und Sozialrecht sowie für die Wirtschaftsvereinigung Bauindustrie und den Bundesverband des Lebensmittel-Einzelhandels durchgeführt.
Rechtsanwältin Heike Hesse
Aufgewachsen in Erpel am Rhein, machte sie ihr Abitur am Siebengebirgs-Gymnasium in Bad Honnef. Nach dem Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Bonn war Heike Hesse als Referentin im Kultusministerium Sachsen-Anhalt in Magdeburg tätig. Doch Kölner Philharmonie und Bonner Oper waren zu weit weg, weshalb ihr Weg schon bald in die Heimat zurück führte. In der Bundestagsverwaltung wirkte sie im Büro des Petitionsausschusses an der Auswertung von Bürgereingaben zum Steuerrecht mit und verfasste sie zahlreiche Beschlussvorlagen. Nach ihrer Zulassung zur Rechtsanwaltschaft gründete sie die Kanzlei zusammen mit ihrem Partner Stefan Hesse. Zu Hause wie auch in der Kanzlei leitet Frau Hesse das Department Familienrecht.
Im Kunst- und Kulturrecht ist Rechtsanwältin Hesse gefragte Ansprechpartnerin von Musikern, Agenturen und gemeinnützigen Einrichtungen zu Fragen rund um die Kulturförderung, die Vertragsgestaltung, zum Steuerrecht und zur Künstlersozialversicherung.
Begleitend zu ihrer anwaltlichen Tätigkeit hat Frau Hesse als Fachleiterin Recht in der Bundesfachschule des Lebensmittelhandels Neuwied in der Ausbildung und staatlichen Prüfung der Handelsbetriebswirte mitgearbeitet.
Aus dem Portfolio unserer
Kanzlei
Arbeitsrecht
Die Beratung und Vertretung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern
zählen seit jeher zu den Kernkompetenzen unserer Kanzlei:
Rechtssichere Gestaltung von Arbeitsverträgen
Personalmaßnahmen bei Umstrukturierung von Unternehmen
Beratung bei Betriebsvereinbarungen
Durchsetzung von Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis
Kündigungsschutzverfahren
Sozialrecht
Enorme Relevanz hat das Recht der sozialen Sicherheit inzwischen für die allermeisten Bürger in vielfältigen Lebenslagen, aber auch für Arbeitgeber. Wir vertreten Berechtigte mit ihren Leistungsansprüchen bei Arbeitsunfall und Berufskrankheit gegen Träger der gesetzlichen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaften und Unfallkassen), im sozialen Entschädigungsrecht einschließl. Opferentschädigung und bei Fragen des Renten-, Kranken- und Pflegeversicherungsrechts bundesweit in Verwaltungsverfahren und in der Sozialgerichtsbarkeit. Zudem beraten wir bei Statusfeststellungen, Betriebsprüfungen und Prüfungen bei Leistungserbringern.
Anwälte im Sozialrecht sind Netzwerker und halten die Schnittstellen zum Arbeits-, Familien-, Verkehrs-, Steuer-, privaten Versicherungs- und Medizinrecht stets im Blick.
Verkehrsunfall
… und die gegnerische Versicherung hat sich schon von ganz allein gemeldet, will Ihnen alle Sorgen abnehmen?
Auch als Unfallgeschädigter sollte man nicht blauäugig sein. Der gegnerische Versicherer ist nicht der unabhängige Berater und Vertreter Ihrer Interessen. Er wahrt seine Interessen und damit die Ihres Unfallgegners. Über Ihr Recht, einen eigenen Schadensachverständigen zu beauftragen, und über Ihre möglichen Ansprüche aus Anlass des Unfalls z.B. gegen Sozialleistungsträger wird er Sie vermutlich auch nicht beraten. Überlassen Sie die Klärung Ihrer Rechte also auch in diesem Bereich nicht ausgerechnet Ihrem Schuldner.
Strafverteidigung
"Ich sage nichts ohne meinen Anwalt!"
Wer als Beschuldigter redet, macht sich in erster Linie zum Beweismittel gegen sich selbst. Missverständnisse inklusive.
Daher hat auch der Unschuldige sehr gute Gründe, sich zunächst mit dem Verteidiger seines Vertrauens zu beraten. Erst danach wird entschieden, ob überhaupt und ggf. wann man zur Sache aussagen will. Der Beschuldigte hat das Recht, umgehend und in jedem Fall vor seiner Vernehmung seinen Anwalt zu sprechen – und: ihn anzurufen!